Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Wirksamkeit, Bestellung, Auftrag, Personenanzahl
1.1. Die Bindungswirkung dieses Angebots endet spätesten 6 Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist
einvernehmlich vorgenommen werden.
1.2. Die Planung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige
Details sollten spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Bei kurzfristiger
Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots bekannt zu
geben.
1.3. Der Auftrag ist schriftlich, durch Retournierung des firmenmäßig unterzeichneten Angebots zu erteilen; er ist für den Besteller sofort, für Small Things nach Auftragsbestätigung bindend.
1.4. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, eine spätere Reduzierung oder Aufstockung kann nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer
Möglichkeiten erfolgen.
2. Lieferzeiten
2.1. Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen.
3. Personalkosten
Wir bitten zu beachten, dass es sich bei dem in der Kostenübersicht angeführten Personalaufwand
um eine Schätzung handelt, die sich an den im Angebot festgelegten Ablaufzeiten orientiert, und die
Auf- und Abbau sowie Lade- und Transportzeiten inkludiert. Abweichungen von dem im Angebot
vorgegebenen Ablauf können höhere Personalkosten verursachen.
4. Reklamation, Storno
4.1. Allfällige Beanstandungen sind sofort längstens innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der
Veranstaltung zu melden. Alle angeführten Preise verstehen sich exkl. USt..
4.2. Letzter Termin für eine spesenfreie Annullierung einer Veranstaltung ist 14 Tage vor
Veranstaltungsdatum. Bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 30 %, bis 4 Tage vor
der Veranstaltung 50 % und danach 80 % der Auftragssumme von Speisen und Getränken als
Stornogebühr verrechnet, jeweils zuzüglich der Kosten der bereits getroffenen Vorbereitungen,
allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen werden ebenfalls weiterverrechnet.
4.3. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, eine spätere Aufstockung ist nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten gegeben.
5. Preise
5.1. Alle in diesem Angebot angeführten Preise sind als Einzelpreise nur im Rahmen des Gesamtangebots gültig. Die Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer. Ansonsten beinhalten sie alle anderen gesetzlichen Abgaben, nicht jedoch die Vergnügungssteuer.
6. Versicherung
6.1. Allfällige Versicherungen hat der Kunde selbst abzuschließen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Ab einer Gesamtauftragssumme von EUR 5.000,00 sind bei Retournierung der Auftragsbestätigung, spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% des zu erwartenden Auftragswertes als Anzahlung fällig. Vor Erlag der Anzahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet Vorbereitungen zu treffen.
7.2. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung nach Maßgabe der erbrachten Leistungen, mindestens jedoch in Höhe der Garantiezahl gemäß 1.1 bzw. 1.3 erstellt. Sie ist abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab Fälligkeit. Die durch die Betreibung der fälligen Schuld entstehenden Kosten wie Mahnspesen, Gerichtsgebühren,
Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort ist Wien, es wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
9. Allgemeines
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der
unwirksamen Bestimmung hat eine ihr möglichst nahekommende Gültige zu treten.
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